Dreist!

14Mai08

Eigentlich ein Beitrag den ich gar nicht heute, sondern schon vor ein paar Tagen schreiben wollte. Letztendlich hat der Artikel „VZ-Abmahnungen: StudiVZ droht Minifirma MatheVZ“ dazu geführt, dass ich mich heute diesem Thema widme.
Vor einigen Tagen war mir beim Mensa-Gang bereits aufgefallen, dass sich das „Bewerbervz“ in „Bewerberverzeichnis“ umbenannt hat. Warum? Vermutlich weil studiVZ Ltd. alle Websites mit einem „VZ“ verdrängen will, meiner Meinung nach absolut unrechtens.

„StudiVZ beansprucht alle VZ-Adressen für sich. Ob das rechtens ist, will MatheVZ vor Gericht klären.“ (Spiegel)

Erinnern wir uns ans Jahr 2006, jap genau die Fußballweltmeisterschaft in Deutschland. Dort klagte (ich glaub die FIFA) gegen viele Unternehmen, die den Schriftzug „WM2006″ bzw. grundsätzlich „WM“ oder „Weltmeisterschaft“ bei Produkten bzw. in Werbung benutzen. Nun entschied der Bundesgerichtshof, dass diese Ausdrücke normale Wendungen seien und daher keinerlei Markenschutz geniessen können. Dennoch darf man auch diese Ausdrücke nicht so ganz frei verwenden. (Quelle)

Ganz persönlich hoffe ich darauf, dass auch StudiVZ mit ihrer Verfügung nicht durchkommt. Denn, die Buchstaben „VZ“ sind nichts anderes als eine Abkürzung für das Wort „Verzeichnis“ und somit gehören diese zum alltäglichen Sprachgebrauch, schützen darf man dies nicht.
Ansonsten müsste ja jeder Bundesbürger, der das Wort „Verzeichnis“ in einem kommerziellen Zusammenhang benutzt befürchten verklagt zu werden.



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